Ihr Pferd Eine besondere Leidenschaft erfordert einen besonderen Schutz
Pferdeversicherung
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Pferdeversicherung

Um Ihre Leidenschaft unbegrenzt leben zu können, bietet LALUX Ihnen, als einziger Versicherer auf dem luxemburgischen Markt, die Pferdeversicherung an. Dank unserer Partnerschaft mit der spezialisierten Versicherungsgesellschaft R+V und der Vereinigten Tierversicherung (VTV), bieten wir Ihnen eine umfassende Pferdeversicherung. Bleiben Sie gut im Sattel!

Vorteile

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar für Pferdebesitzer. Sie deckt Personen- und Sachschäden ab, die von Ihrem Pferd entweder in Ihrer Begleitung, in Begleitung eines Reiters oder in Begleitung eines Pferdepflegers verursacht werden.

Reiterunfallversicherung

Mit der Unfallversicherung sind Sie vor den finanziellen Folgen etwaiger Verletzungen, die beim Reiten auftreten können, geschützt. Sie erhalten eine Entschädigung bei dauerhafter Invalidität, bei langer Arbeitsunfähigkeit, bei einem Krankenhausaufenthalt oder bei einfacher ärztlicher Behandlung.

Operationskostenversicherung für Pferde

Die Operationskosten für Ihr Pferd können sich schnell über Tausend Euro belaufen. Die Operationskostenversicherung für Pferde garantiert Ihnen eine Rückerstattung bei Operationen unter Narkose oder Sedierung.

Wahlweise zwei Lebensversicherungen für Ihr Pferd

Die Lebens- und Unfallversicherung deckt Tod und würdevolles Schlachten nach einem Unfall oder einer Vergiftung sowie die Risiken bei Transport, Diebstahl und Brand ab.
Die Risikolebensversicherung deckt den Verlust Ihres Pferds infolge einer Krankheit oder eines Unfalls sowie die Risiken in Verbindung mit Transport, Diebstahl und Brand ab. Auch das Risiko, dass Sie Ihr Pferd infolge einer Krankheit, einer Vergiftung oder eines Unfalls nicht mehr reiten, einspannen oder aufziehen können, kann versichert werden.

Informationsvideo

Dokumente

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Unsere unabhängigen Leistungen

 

Mit der Pferdeversicherung werden im Falle einer Operation die Leistungen, unabhängig von der Höhe der Tierarztgebühren, garantiert, ohne dass die Entschädigung für Veterinärleistungen, Medikamente, medizinische Nachsorge in der Klinik oder im Stall für 14 Tage nach dem Eingriff begrenzt ist .