Ein nachhaltigerer Lebensstil kommt nicht nur der Umwelt, sondern auch Ihrem Wohlbefinden zugute. In Luxemburg gibt es verschiedene Hilfeleistungen und Zuschüsse zur Förderung umweltfreundlicher Maßnahmen, etwa die Installation von Solarmodulen, die Verbesserung der Wärmedämmung Ihres Hauses oder der Kauf von Fahrrädern oder Elektrofahrzeugen. Dieser praktische Leitfaden soll Ihnen einen Überblick darüber geben, welches die wichtigsten derzeit verfügbaren Subventionen sind, welche Schritte Sie für deren Inanspruchnahme befolgen müssen, welche zentralen Punkte Sie dabei unbedingt beachten sollten und welche Bedeutung der Versicherung Ihrer umweltfreundlichen Geräte zukommt.
a. Das staatliche Förderprogramm „Klimabonus“
Beim „Klimabonus“ handelt es sich um ein Förderprogramm des luxemburgischen Staates, in dessen Rahmen Subventionen für verschiedene umweltfreundliche Vorhaben bereitgestellt werden, um so das Engagement jedes Einzelnen im Kampf gegen den Klimawandel finanziell zu unterstützen. Dies betrifft etwa die Verbesserung der Energieeffizienz unserer Wohnhäuser, die Entscheidung zugunsten emissionsfreier Mobilität sowie auch anderweitige umweltfreundliche Maßnahmen. Im Rahmen dieses Angebots wird Ihnen für jede Art von Vorhaben eine Lösung angeboten:
Mobilität:
- Elektrofahrzeuge: Für den Kauf eines neuen 100%igen Elektroautos oder Plug-in-Hybridfahrzeugs mit Emissionen bis maximal 50 g/km ist eine Prämie in Höhe von bis zu 6.000 € verfügbar. Für gebrauchte Elektroautos, die nicht älter als drei Jahre sind, gibt es nun ebenfalls eine neue Prämie in Höhe von bis zu 1.500 €. Diese Prämie kann von jedem Besitzer eines in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs in Anspruch genommen werden, und zwar unabhängig davon, ob er in Luxemburg ansässig ist oder nicht. Die genauen Bedingungen und Beträge hängen von der Art des Fahrzeugs und dem Kaufdatum ab.
- Ladesäulen: Auch für die Installation privater Ladesäulen für Elektrofahrzeuge wird ein Zuschuss gewährt. Dieser beträgt 50 % der Kosten für die Anschaffung und Installation (ohne MwSt.) und ist auf 1.200 € begrenzt. Der Stellplatz, an dem die Ladesäule errichtet wird, muss sich dazu in Luxemburg innerhalb oder außerhalb eines Gebäudes befinden und darf nicht öffentlich zugänglich sein.
- Fahrräder und Fahrräder mit Trethilfe (Pedelec25): Seit dem 1. Oktober 2024 ist eine finanzielle Beihilfe in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten (ohne MwSt.) bis zu einem Höchstbetrag von 600 € verfügbar. Diese ist allerdings nur in Luxemburg ansässigen Personen vorbehalten, die Mitglied eines Haushalts sind, der zum Zeitpunkt des Kaufs des neuen Fahrrads oder Pedelecs die Teuerungszulage (allocation de vie chère) oder die Energieprämie erhält.
- Lastenräder (Cargo-Bikes): Ebenfalls seit dem 1. Oktober 2024 gibt es eine neue finanzielle Beihilfe in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten (ohne MwSt.) bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 € für Fahrräder und Fahrräder mit Trethilfe, die dazu bestimmt sind, größere Lasten als auf einem herkömmlichen Fahrrad zu transportieren.
Wohnen:
- Energetische Sanierung: Es werden Beihilfen für die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden angeboten, etwa für die Verbesserung der Wärmedämmung des Gebäudes, den Austausch von Fenstern und den Einbau effizienter Lüftungssysteme.
- Nachhaltiges Bauen: Es gibt Zuschüsse zur Förderung des Baus von Wohngebäuden, die hohe Standards bezüglich ihrer Energieeffizienz und der Verwendung nachhaltiger Baustoffe erfüllen, wie beispielsweise die der LENOZ-Zertifizierung.
Gut zu wissen: In Luxemburg gibt es außerdem verschiedene Zuschüsse zur Finanzierung von Verbesserungen an Gebäuden und von Hochwasserschutzmaßnahmen. Weitere Tipps hierzu finden Sie in unserem Leitfaden zum Thema Überschwemmungen.
Erneuerbare Energien:
- Solarmodule: Ein Zuschuss von 50 % der tatsächlichen Kosten bis zu einer Obergrenze von 1.250 € pro kWp wird für Anlagen gewährt, mit denen grüner Strom für den Eigengebrauch oder im Rahmen einer Energiegemeinschaft erzeugt wird. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie auf der Website der Klima-Agence.
- Wärmepumpen: Für die Installation von Erdwärme- oder Hybrid-Luft-Wasser-Wärmepumpen besteht eine Förderung in Höhe von 50 % der tatsächlichen Kosten, wobei die Höchstbeträge je nach Leistung des Geräts variieren.
Ökosystemleistungen:
- Nachhaltige Waldbewirtschaftung: Darüber hinaus erhalten Waldbesitzer Zuschüsse für Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität und zur Gewährleistung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung.
b. Kommunale Förderprogramme
Bestimmte Gemeinden bieten zusätzliche Subventionen für umweltfreundliche Initiativen an, wie zum Beispiel die Installation von Ladesäulen oder die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Es wird daher empfohlen, sich direkt bei den Gemeinden darüber zu informieren, welche Subventionen in Ihrer Region verfügbar sind.
2. Vorgehensweise zur Beantragung der Subventionen
- Informieren Sie sich, welche Fördermöglichkeiten verfügbar sind: Konsultieren Sie regelmäßig die offiziellen Websites, um zu erfahren, welche Subventionen für Ihr Vorhaben infrage kommen. Nutzen Sie den Beihilfesimulator der Klima-Agence, um zu ermitteln, welche Beihilfen Sie je nach Vorhaben und Wohnort in Anspruch nehmen können.
- Überprüfen Sie die Förderbedingungen: Vergewissern Sie sich, dass Sie die Bewilligungskriterien für die jeweiligen Beihilfen erfüllen, beispielsweise hinsichtlich der Art der förderfähigen Geräte, des Kauf- oder Installationsdatums und der Anforderungen in puncto Energieeffizienz.
- Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen: Stellen Sie die Rechnungen, Zahlungsbelege, Konformitätsbescheinigungen und sonstigen Dokumente zusammen, die für die Beantragung der Subvention erforderlich sind.
- Reichen Sie Ihren Antrag ein: Befolgen Sie die von den zuständigen Behörden angegebenen Schritte und reichen Sie Ihren Antrag online über MyGuichet.lu oder auf dem Postweg unter Einhaltung der jeweiligen Fristen ein.
- Warten Sie auf die Genehmigung und Auszahlung: Nach der Einreichung Ihres Antrags wird dieser geprüft, und im Falle einer Genehmigung wird Ihnen die Subvention entsprechend den vorgesehenen Bedingungen ausgezahlt.
3. Wichtige Punkte, die Sie beachten sollten
- Gültigkeitszeiträume: Für einige Beihilfen gelten bestimmte Fristen. So sind beispielsweise die Zuschüsse für Lastenfahrräder nur für jene Fahrräder verfügbar, die zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 30. Juni 2026 gekauft wurden.
- Mindestbesitzdauer: Die Auszahlung einiger Subventionen ist an die Einhaltung einer Mindestbesitzdauer des Geräts oder des Fahrzeugs gebunden; für Elektrofahrzeuge gelten hier beispielsweise 12 Monate.
- Kumulierung von Zuschüssen: Überprüfen Sie, ob die Zuschüsse untereinander oder mit anderen lokalen Fördermaßnahmen kumulierbar sind.
4. Warum sollten Sie Ihre umweltfreundlichen Geräte versichern?
Geräte wie Solarmodule, Wärmepumpen oder Ladesäulen sind mit erheblichen Investitionen verbunden. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, sie mit einer entsprechenden Versicherung zu schützen.
Mit dem Pack Ökoenergiegeräte von LALUX, das Sie im Rahmen der Versicherung easyPROTECT Haus und Wohnung abschließen können, genießen Sie einen passenden Schutz, der Folgendes abdeckt:
- die im Falle von Bruch oder Sachschäden an Ihren energieerzeugenden Anlagen für deren Reparatur oder Ersatz anfallenden Kosten
- die aus Funktionsstörungen Ihrer Ökoenergiegeräte resultierenden Einkommenseinbußen
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