Was heißt Wertgegenstände und wie können sie versichert werden?
Der Begriff Wertgegenstände umfasst:
- Schmuck, Statuen, Gemälde, wertvolle Raritäten im Einzelwert von mindestens 550 EUR nach dem Verbraucherindex 100;
- Briefmarken-, Münzen-, Medaillen-, Postkarten-, Stich- und Graphiksammlungen, Teppiche und Pelze, deren Einzel- oder Sammlungswert mindestens 1.100 EUR nach dem Verbraucherindex 100 beträgt;
- Antike Möbel, deren Einzelwert mindestens 2.200 EUR nach dem Verbraucherindex 100 beträgt.
Die Versicherungssumme für alle oben definierten Wertgegenstände ist auf 40 % der Versicherungssumme für das Mobiliar begrenzt und darf für die Schmuckstücke allein 20 % der Versicherungssumme für das Mobiliar nicht überschreiten.