Nach einem Einbruch tauchen viele gestohlene Gegenstände wieder auf. Muss ich meine Versicherung darüber informieren?
- Wenn die Gegenstände ganz oder teilweise wiedergefunden werden, sollten Sie Ihre Versicherung sofort darüber informieren;
- wenn die Gegenstände vor der Zahlung der Entschädigung wieder auftauchen, müssen Sie sie in Besitz nehmen, und der Versicherer ist nur zur Zahlung der eventuellen Beschädigungen verpflichtet ;
- wenn die Gegenstände nach der Zahlung der Entschädigung wiedergefunden werden, haben Sie die Möglichkeit, sie wieder in Besitz zu nehmen und die Entschädigung zurückzuzahlen, selbstverständlich unter Abzug der Beschädigungen.