Info & Tools/FAQ/Nach einem Einbruch tauchen viele gestohlene Gegenstände wieder auf. Muss ich meine Versicherung darüber informieren?

Nach einem Einbruch tauchen viele gestohlene Gegenstände wieder auf. Muss ich meine Versicherung darüber informieren?

  • Wenn die Gegenstände ganz oder teilweise wiedergefunden werden, sollten Sie Ihre Versicherung sofort darüber informieren;
  • wenn die Gegenstände vor der Zahlung der Entschädigung wieder auftauchen, müssen Sie sie in Besitz nehmen, und der Versicherer ist nur zur Zahlung der eventuellen Beschädigungen verpflichtet ;
  • wenn die Gegenstände nach der Zahlung der Entschädigung wiedergefunden werden, haben Sie die Möglichkeit, sie wieder in Besitz zu nehmen und die Entschädigung zurückzuzahlen, selbstverständlich unter Abzug der Beschädigungen.
  • 3. Nach einem heftigen Gewitter funktioniert