LALUX Taxi – Bedingungen

Versicherungsbedingungen

Wenn Sie nicht mehr selbst fahren können, erstattet die Versicherungsgesellschaft Ihnen die Kosten für die Taxifahrt, damit Sie sicher nach Hause kommen. Diese besonderen Service wird Privatkunden (Organisatiounen und Unternehmen ausgeschlossen) unter folgenden Bedingungen und Einschränkungen angeboten:

  • Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf die bei LALUX im Versicherungstarif „Performanz“ versicherten Fahrzeuge (versichertes Fahrzeug)
  • Den LALUX Taxi-Service können der Versicherungsnehmer, sein Ehepartner und/oder seine Kinder (versicherte Personen) nutzen.
  • Die Erstattungssleistung beschränkt sich auf die Taxifahrt zurück nach Hause.
  • Die versicherten Personen sind tatsächlich mit dem versicherten Fahrzeug gekommen.
  • Auf dem Rückweg waren die versicherten Personen nicht mehr fahrtüchtig.
  • Die Fahrtkosten dürfen bei einer Strecke von bis zu 70 km nicht mehr als 200 € betragen.

Im Rahmen von LALUX Taxi haben Sie während der gesamten Dauer der Sonderaktion insgesamt ein Anrecht auf drei Fahrten pro versichertem Fahrzeug.