Erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Verpflichtungen, die mit dem Besitz eines Hundes in Luxemburg verbunden sind. Vom Mikrochip bis zur Haftpflichtversicherung: Tauchen Sie ein in die wichtigsten Schritte, um die Sicherheit und das Wohlbefinden Ihres treuen Vierbeiners zu gewährleisten.
Gesetzliche Pflichten eines Hundehalters
Wenn Sie in Luxemburg wohnen und sich einen Hund anschaffen, müssen Sie als allererstes sicherstellen, dass dieser zwecks Identifizierung gechippt ist. Ebenso müssen Sie unbedingt daran denken, den Hund binnen vier Monaten nach seiner Geburt bzw. seinem Einzug bei Ihnen bei Ihrer Gemeinde zu melden. Sollten Sie umziehen oder der Halter wechselt, besteht für die Ummeldung ein Monat Zeit.
Das benötigen Sie:
- eine von Ihrem Tierarzt ausgestellte Bescheinigung, in der Rasse, Chip-Nummer und Impfstatus Ihres Hundes aufgeführt sind
- einen Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die für etwaige Schäden aufkommt, die Ihr Hund verursacht
Neben der Meldepflicht müssen Sie ebenfalls beachten, dass für Ihren treuen Begleiter eine Hundesteuer anfällt. Diese beträgt mindestens 10 € jährlich und kann je nach Gemeinde variieren. Blindenführhunde sowie Diensthunde (wie Polizei-, Armee- und Zollhunde) sind jedoch von dieser Steuer befreit.
Sollten Sie als Hundehalter diesen Pflichten nicht nachkommen, kann gegen Sie ein Bußgeld verhängt werden. Also besser kein Risiko eingehen und sicherstellen, dass alles Notwendige unternommen ist, dann steht einem sicheren und entspannten Zusammenleben nichts mehr im Wege.
Schützen Sie Ihren vierbeinigen Freund mit einer Hundehaftpflichtversicherung
Wenn Sie einen Hund halten, ist eine Haftpflichtversicherung wichtig, damit Sie bei Problemen gut geschützt sind. Stellen Sie sich vor, Ihr Hund gräbt in einem unbeaufsichtigten Moment den Garten Ihres Nachbarn um und beschädigt dabei dessen Pflanzen. Oder noch schlimmer: Er jagt einer Katze aus der Nachbarschaft hinterher und verursacht dabei einen Unfall... In solchen Fällen können Sie für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden und müssten den betroffenen Personen Schadenersatz leisten. Und genau hier kommt die vorgeschriebene Hundehaftpflichtversicherung ins Spiel. Sie kommt für alle Sach- und Personenschäden auf, die anderen durch Ihren Hund entstehen, sei es, indem er einen Radfahrer umrennt oder den Postboten beißt. Um also im Schadenfall abgesichert zu sein und keine böse finanzielle Überraschung zu erleben, ist eine gute Versicherung unerlässlich!
Sofern Ihr LALUX Vertrag eine Familienhaftpflicht umfasst, was in der Regel bei der Absicherung mit easyPROTECT Haus und Wohnung der Fall ist, sind Ihre Haustiere automatisch mit abgesichert. Den benötigten Versicherungsnachweis können dann Sie ganz einfach in Ihrer easyAPP anfordern. Sollte Ihr Hund beim Spaziergang einen anderen Hund beißen, übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung die Tierarztkosten.
Wissenswertes über potenziell gefährliche Hunde
Wenn Sie einen potenziell gefährlichen Hund (sogenannte Kampf- oder Listenhunde) halten, gilt es neben den üblichen Formalitäten einige zusätzliche Regeln zu beachten.
Dies betrifft insbesondere Rassen wie Staffordshire Bullterrier, Mastiff, American Staffordshire Terrier, Tosa Inu, Pitbull und Boerboel. Um einen Hund einer dieser Rassen halten zu dürfen, müssen Sie beim Landwirtschaftsministerium eine Sondergenehmigung für dessen Besitz und ggf. dessen Einfuhr beantragen.
Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auf der Webseite vun Legilux.
Um die erforderliche Genehmigung zu erhalten, müssen Sie Folgendes vorweisen:
- ein Diplom, das belegt, dass Sie als Hundebesitzer an den erforderlichen Ausbildungskursen des Hondsclub Gasperich oder der LAK teilgenommen und diese erfolgreich abgeschlossen haben
- eine tierärztliche Bescheinigung, dass der Hund kastriert wurde
- eine weitere Bescheinigung, dass der Hund die erforderlichen Erziehungskurse erfolgreich bestanden hat (mindestens 24 Stunden)
- ein polizeiliches Führungszeugnis mit dem Nachweis, dass Sie nicht vorbestraft sind (wenn Sie volljährig sind)
Zudem müssen Sie wissen, dass potenziell gefährliche Hunde grundsätzlich überall an der Leine zu führen sind.
Grundsätzlich ist es ratsam, Ihren LALUX Agenten davon in Kenntnis zu setzen, dass Sie ein Haustier besitzen, insbesondere wenn es sich dabei um einen Listenhund handelt. So kann dieser Ihren Vertrag prüfen und Ihnen gegebenenfalls einen erweiterten Versicherungsschutz vorschlagen – damit Sie und Ihr treuer Begleiter optimal geschützt sind.