Sie sind gerade nach Luxemburg gezogen, haben aber Ihr aus dem Ausland eingeführtes Auto noch nicht hier zugelassen? Ändern Sie dies jetzt mithilfe dieses informativen Leitfadens, der hierzu sicher wie gerufen kommt! Wir erklären Ihnen die einzelnen Schritte, die bei der Einfuhr Ihres Autos zu beachten sind, und welche Dokumente Sie dazu benötigen.
Wann muss die Zulassung erfolgen?
Sie müssen sich um viele Dinge gleichzeitig kümmern? Überhaupt kein Problem, denn Sie haben 6 Monate Zeit, um Ihr Fahrzeug in Luxemburg zuzulassen. Das heißt: genug Zeit, um Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung fertig einzurichten, bevor Sie sich um Ihre Fahrzeugpapiere kümmern. Diese Frist beginnt an dem Tag zu laufen, an dem Sie bei Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde in Luxemburg Ihren Wohnsitz melden.
1. Beantragung eines Kennzeichens
Sie können auf der Website myguichet.lu das verfügbare Formular „Demande d’attribution d’un numéro d’immatriculation“ (Antrag auf Zuteilung eines Kennzeichens) herunterladen. In Luxemburg besteht die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu beantragen oder sich einfach die nächste verfügbare Nummer zuteilen zu lassen. Für die Wahl eines Wunschkennzeichens wird eine Gebühr von 200 € erhoben, während die Zuteilung eines verfügbaren Kennzeichens des laufenden Nummernkreises kostenlos ist. Doch Vorsicht: Nur weil Ihnen ein Kennzeichen zugeteilt wurde, bedeutet das nicht, dass Ihr Auto damit zugelassen ist. Die Zulassung ist erst dann offiziell erfolgt, wenn Sie alle der nachfolgend erläuterten Schritte erledigt haben. Nach der Bestätigung der Reservierung des amtlichen Kennzeichens können Sie Ihre Nummernschilder bei einem zugelassenen Nummernschildhersteller drucken lassen. Eine Aufstellung aller zugelassenen Hersteller finden Sie auf der Website der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile – SNCA).
2. Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung
In Luxemburg muss mindestens eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Der Abschluss einer solchen Versicherung muss bei einer in Luxemburg zugelassenen Versicherungsgesellschaft erfolgen. Welch glücklicher Zufall für Sie – LALUX ist eine dieser Versicherungsgesellschaften! Sie müssen der Versicherungsgesellschaft Ihr luxemburgisches Kennzeichen und die Fahrgestellnummer Ihres Autos mitteilen. Die Versicherungsgesellschaft stellt Ihnen Ihre „grüne Karte“ sowie einen Versicherungsschein aus, der belegt, dass Sie versichert sind. Wundern Sie sich übrigens nicht, dass Ihre grüne Karte nicht tatsächlich grün ist! Der Name ist noch ein Überbleibsel aus Zeiten, als die Karte tatsächlich grün ausgestellt wurde. Bezüglich der Kfz-Haftpflicht sei noch angemerkt, dass diese lediglich Personen- und Sachschäden abdeckt, die Dritten zugefügt werden. Sie selbst als Fahrer sind leider nicht mitversichert! Um das zu ändern und dafür zu sorgen, dass Sie umfassend versichert sind, haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zum Thema Fahrerschutz zusammengestellt. Sie kennen sich mit den luxemburgischen Versicherungsgesellschaften nicht aus? Kein Problem, LALUX ist nur einen Klick von Ihnen entfernt und bietet Ihnen die Versicherung easyPROTECT Auto. Schauen Sie sich unsere Versicherungsformeln in Ruhe an und wählen Sie die für Sie passende aus.
3. Zollabfertigung des Fahrzeugs
Für die Zollabfertigung Ihres Fahrzeugs müssen Sie sich an die Zollbehörde wenden und folgende Dokumente vorlegen:
a. Zulassungsbescheinigung
b. Europäische Konformitätsbescheinigung (wird dem 1. Käufer vom Hersteller ausgehändigt)
c. Kaufrechnung Ihres Autos
Je nach Ursprung und Alter Ihres Autos müssen Sie zudem weitere Dokumente vorlegen.
Gemäß der aktuellen Mehrwertsteuerregelung gilt Folgendes:
Ein Fahrzeug gilt als Gebrauchtfahrzeug, wenn sein Kilometerstand mehr als 6.000 km beträgt und seine Erstzulassung mehr als 6 Monate zurückliegt.
Ein Fahrzeug gilt als Neuwagen, wenn sein Kilometerstand weniger als 6.000 km beträgt oder seine Erstzulassung weniger als 6 Monate zurückliegt.
Ihr Fahrzeug ist neu?
d. Erklärung 446L (innergemeinschaftlicher Kauf eines neuen Transportmittels), zum Download verfügbar auf der Website der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises – ADA)
e. Zudem müssen Sie eine Mehrwertsteuer in Höhe von 17 % an die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung entrichten.
Ihr Fahrzeug ist nicht neu
d. Sie benötigen keine zusätzlichen Dokumente.
Ihr Fahrzeug wurde wahrscheinlich durch ein anderes EU-Land durchgeführt, bevor es in Luxemburg eingetroffen ist. In diesem Fall sind zwei Szenarien möglich:
Anmeldung Ihres Fahrzeugs direkt in Luxemburg (mit Durchfuhrformalitäten)
d. Im Rahmen dieser Formalitäten ist es erforderlich, bei der ersten Steuerbehörde (dem Flug- oder Seehafen, an dem Ihr Fahrzeug ankommt) explizit die Inanspruchnahme des externen Unionsversandverfahrens T1 zu beantragen.
Dieses Versandverfahren ermöglicht es, zwischen den EU-Mitgliedstaaten Nicht-Unionswaren zu befördern. In diesem Zusammenhang fallen für Sie Einfuhrzölle in Höhe von 10 % und die luxemburgische Mehrwertsteuer in Höhe von 17 % an.
Anmeldung Ihres Fahrzeugs im ersten EU-Land, in dem es ankommt (ohne Durchfuhrformalitäten)
d. Zolldokumente der ersten Einfuhrstelle
Die Einfuhrformalitäten müssen hier bei der ersten Einfuhrstelle vorgenommen werden.
Nehmen wir an, Sie haben Ihr Auto in einem Nicht-EU-Land gekauft und führen es per Schiff in die Niederlande ein. In diesem Fall müssen Sie in den Niederlanden Einfuhrzölle und die dortige Mehrwertsteuer entrichten. Sobald Sie in Luxemburg angekommen sind, müssen Sie das vom Land der ersten Einfuhrstelle ausgestellte Einfuhrzolldokument vorlegen. In unserem Beispiel wäre dies das von den Niederlanden ausgestellte Dokument.
=> Sobald Sie alle diese Schritte erledigt und die erforderlichen Zahlungen vorgenommen haben, erhalten Sie von der Zollbehörde die Vignette 705, mit der Sie die Zulassung Ihres Autos bei der SNCA abschließen können.
4. Zahlung der Gebührenmarke
Diese Marke wird auch als „droit de chancellerie“ oder Steuermarke bezeichnet. Planen Sie für diese Marke eine Gebühr von 50 € ein, die vom Staat erhoben wird. Sollten Sie ein Wunschkennzeichen gewählt haben, kann ein höherer Betrag fällig werden. Die Gebühr müssen Sie auf ein gesondertes Konto der Einregistrierungsverwaltung einzahlen. Wenn Sie mehr über die Zahlung dieser Gebühr und die betreffende Kontonummer erfahren möchten, besuchen Sie das Portal für indirekte Steuern.
5. Einreichung der Antragsunterlagen bei der SNCA
Die Antragsunterlagen müssen per Post an die SNCA geschickt oder dort am Empfang abgegeben werden. Sie müssen das Formular „Demande en obtention d’un certificat d’immatriculation“ (Antrag auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung) ausfüllen, das auf der Website der SNCA zum Download verfügbar ist, und folgende Dokumente im Original vorlegen:
a. Kopie des Ausweisdokuments
b. Kaufrechnung des Autos:
Dieses Dokument stellt einen Eigentumsnachweis für das Fahrzeug dar. Es ist zwingend erforderlich, wenn auf dem Zulassungsdokument nicht aufgeführt ist, dass Sie der Fahrzeugeigentümer sind.
c.Haftpflichtversicherungsschein (grüne Karte)
d. Vignette 705
e. Ausländische Zulassungsbescheinigung
f. Gebührenmarke zwecks Zulassung
g. Prüfbescheinigung über die technische Überwachung (Hauptuntersuchung):
Für das Fahrzeug muss eine aktuelle Prüfbescheinigung über die technische Überwachung vorliegen. Wenn Sie über eine aktuelle Bescheinigung der bestandenen Hauptuntersuchung aus Ihrem Herkunftsland verfügen, kann diese weiterhin gültig sein. Ihre Gültigkeitsdauer wird gemäß dem luxemburgischen Gesetz angepasst.
Wie häufig muss die Hauptuntersuchung durchgeführt werden? Generell gilt Folgendes:
h. Europäische Konformitätsbescheinigung:
Dieses Dokument ist erforderlich, um zu belegen, dass Ihr Fahrzeug technisch konform ist und den europäischen Normen und Richtlinien entspricht. Normalerweise wird es automatisch ab Werk vom Fahrzeughersteller mitgeliefert. Das Dokument enthält Angaben wie die Anzahl der Sitzplätze, das Herstellerlogo, das Leergewicht und die maximal erlaubte Zuladung. Dies betrifft jedoch nur Fahrzeuge, die aus einem anderen EU-Mitgliedstaat eingeführt werden.
Wenn Sie ein Fahrzeug aus einem Land außerhalb der EU einführen wollen, gibt es zwei mögliche Szenarien:
Die Daten sind auf der ausländischen Zulassungsbescheinigung vollständig dokumentiert: Die SNCA nimmt eine Überprüfung der technischen Daten vor.
Die Daten sind unvollständig: Sie müssen einen zugelassenen technischen Dienst aufsuchen, um einen technischen Bericht über das Fahrzeug erstellen zu lassen.
Wenn alles in Ordnung ist, stellt Ihnen die SNCA eine Zulassungsbescheinigung (auch „graue Karte“ genannt) sowie eine vorläufige Steuervignette aus, die 30 Tage lang gültig ist. Die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung teilt Ihnen dann die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer mit (die jährlich zu entrichten ist), die vom CO₂-Ausstoß und dem Zulassungsjahr abhängig ist. Diese Rechnung müssen Sie innerhalb von 60 Tagen begleichen. Nach erfolgreicher Zahlung wird Ihnen Ihre endgültige Vignette per Post zugeschickt.
Herzlichen Glückwunsch, Sie haben alle erforderlichen Schritte gemeistert! Jetzt können Sie sich endlich offiziell hinters Steuer setzen. Wir wünschen Ihnen gute Fahrt!
Parkausweis
In den verschiedenen Gemeinden Luxemburgs sind Parkplätze oftmals rar gesät. Sind Sie es nicht auch leid, jeden Tag in Ihrer Straße am Automaten ein Parkticket kaufen zu müssen? Dann informieren Sie sich doch in Ihrer Wohnsitzgemeinde, ob Sie einen Parkausweis beantragen können, um Ihr Auto unweit von Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung abstellen zu können. Dies ist unter dem Strich günstiger, als jeden Tag am Automaten ein Ticket zu ziehen. Um einen Parkausweis zu beantragen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Ihres Fahrzeugs vorlegen, die Sie zuvor mithilfe der oben erläuterten Schritte erhalten haben.
Gute Neuigkeiten! Ihr Führerschein behält seine Gültigkeit und wird in Luxemburg anerkannt. Sie können ihn aber auch bei der SNCA eintragen lassen, indem Sie eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Führerscheins und eine Kopie Ihres Personalausweises einsenden, um sich einen luxemburgischen Führerschein ausstellen zu lassen. Dies ist besonders deshalb praktisch, weil Sie so im Falle eines Diebstahls oder Verlusts Ihres Führerscheins keine Bescheinigung mehr im Ausstellungsland beantragen müssen. Sie müssen das auf der Website guichet.public.lu verfügbare Formular „Demande de transcription/échange/enregistrement d’un permis de conduire“ (Antrag auf Eintragung/Umtausch/Umschreibung eines ausländischen Führerscheins) ausfüllen.)
Wenn die Sprache Ihres Herkunftslandes nicht zu den in Luxemburg gesprochenen Sprachen zählt, ist es ratsam oder unter Umständen sogar erforderlich, Ihren Führerschein innerhalb eines Jahres umschreiben zu lassen. Das heißt, Ihr Führerschein wird gegen einen luxemburgischen Führerschein umgetauscht. Sie müssen das auf der Website guichet.public.lu verfügbare Formular „Demande de transcription/échange/enregistrement d’un permis de conduire“ (Antrag auf Eintragung/Umtausch/Umschreibung eines ausländischen Führerscheins) ausfüllen.
Sie haben gerade erfolgreich Ihren Führerschein bestanden? Herzlichen Glückwunsch, die Straße gehört nun Ihnen! Reservieren Sie einen Termin im Fahrsicherheitszentrum (Centre de Formation) Colmar-Berg, um an einem Pflichtfahrsicherheitstraining teilzunehmen, wenn Sie Ihren Führerschein noch nicht länger als 2 Jahre haben. Doch keine Sorge, ein solches Training ist sehr lehrreich und hilft Ihnen, Gefahren im Straßenverkehr von Anfang an frühzeitig zu erkennen. Zudem sollten Sie sich mit dem Prinzip des Punkteführerscheins (Punkteguthaben von 12 Punkten) vertraut machen.