Der Führerschein ist ein offizielles Dokument, das Sie in Luxemburg sowie in allen Mitgliedstaaten der EU und des EWR zum Führen eines Fahrzeugs berechtigt. Auf Ihrem Führerschein sind alle Fahrzeugtypen aufgeführt, die Sie fahren dürfen.
Neu in Luxemburg? Sie müssen Ihren ausländischen Führerschein eintragen lassen?
Sind Sie gerade nach Luxemburg gezogen und haben Ihr Auto importiert? Wenn Ihr Führerschein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt wurde, ist er auch in Luxemburg gültig. Es wird jedoch empfohlen, Ihren ausländischen Führerschein eintragen zu lassen. Dies kann Ihnen insbesondere bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl einiges an Ärger ersparen, da Sie so schneller und unkomplizierter einen neuen Führerschein beantragen können.
Dazu müssen Sie sich nur bei der Führerscheinstelle der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société Nationale de Circulation Automobile = SNCA) registrieren lassen.
Für die Eintragung Ihres Führerscheins werden die folgenden Unterlagen benötigt:
- Formulaire de demande d’enregistrement à télécharger sur MyGuichet.lu
- eine Kopie Ihres Ausweisdokuments
- eine Kopie Ihres Führerscheins
Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, wird auf Ihren neuen Führerschein das in Luxemburg geltende 12-Punkte-System angewandt.
Umschreibung eines Führerscheins aus einem Drittstaat
Wenn Sie Ihren Führerschein in einem Drittstaat erworben haben und insbesondere, wenn dieser in einer Sprache ausgestellt wurde, die in Luxemburg nicht bekannt ist, haben Sie ab Ihrer Ankunft in Luxemburg ein Jahr Zeit, um ihn umschreiben zu lassen. Nach Ablauf dieser Frist verliert Ihr ausländischer Führerschein in Luxemburg seine Gültigkeit und Sie müssen erneut eine theoretische und praktische Führerscheinprüfung ablegen, um ihn wiederzuerlangen.
Folgende Unterlagen müssen Sie für einen Antrag auf Umschreibung des Führerscheins bei der SNCA einreichen:
- Antragsformular für die Umschreibung zum Herunterladen auf Guichet.lu heruntergeladen werden kann
eine Kopie Ihres Ausweisdokuments
eine Kopie Ihres Führerscheins
- einen ausländischen und einen luxemburgischen Strafregisterauszug, die jeweils nicht älter als 3 Monate sind und die letzten 5 Jahre abdecken (für den luxemburgischen Anzug kann der Antrag auf guichet.lu gestellt werden
ein ärztliches Attest, das von einem in Luxemburg als Allgemeinmediziner zugelassenen Arzt ausgestellt wurde
ein aktuelles Foto im Format 45 x 35 mm
eine Gebührenmarke in Höhe von 30 €, die durch einfache Überweisung auf das Konto von Luxembourg Guichet Unique – timbres. Der Überweisungsbeleg ersetzt dabei die Gebührenmarke; eine physische Gebührenmarke wird nicht ausgestellt.
Gültigkeit des Führerscheins
Die Gültigkeitsdauer Ihres luxemburgischen Führerscheins beträgt grundsätzlich:
10 Jahre bis zum 70. Lebensjahr
ab dem 70. Lebensjahr: Verlängerung um jeweils 5 Jahre
ab dem 80. Lebensjahr: Verlängerung um jeweils 2 Jahre
Bevor Ihr Führerschein abläuft, werden Sie von der SNCA rechtzeitig mit einem Schreiben daran erinnert, ihn verlängern zu lassen. Ab dem 60. Lebensjahr muss dem Verlängerungsantrag ein ärztliches Attest beigefügt werden, das nicht älter als 3 Monate sein darf. Mit diesem von einem Arzt ausgestellten Dokument wird die Fahrtauglichkeit der Person bescheinigt.
Wie funktioniert das System des 12-Punkte-Führerscheins in Luxemburg?
Um verantwortungsvolles und sicheres Fahrverhalten zu fördern, wird in Luxemburg das System des Punkteführerscheins angewendet. Jeder Fahrer beginnt mit einem Guthaben von 12 Punkten. Diese Punkte können je nach Schwere des Verstoßes abgezogen werden. Bei Verlust aller 12 Punkte wird Ihre Fahrerlaubnis für die Dauer von 12 Monaten ausgesetzt. Oder anders gesagt: Sie dürfen für die Dauer von 1 Jahr nicht mehr im Straßenverkehr fahren. Um Ihren Führerschein und Ihre 12 Punkte nach dieser einjährigen Sperre zurückzuerhalten, müssen Sie einen 6-tägigen Lehrgang im Fahrsicherheitszentrum in Colmar-Berg absolvieren. Ziel dieses Lehrgangs ist es, das Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer für die Gefahren im Straßenverkehr und ihr Verantwortungsbewusstsein zu schärfen.
Es kann vorkommen, dass Sie ein paar Punkte verlieren. Wenn Sie in diesem Fall jedoch in 3 aufeinanderfolgenden Jahren keine weiteren Verstöße begehen, werden Ihre 12 Punkte wiederhergestellt.
Wenn Ihr Punktestand auf unter 12 Punkte gefallen ist und Sie keine 3 Jahre warten möchten, um Ihre Punkte zurückzuerlangen, dann können Sie auch an einem Sensibilisierungskurs im Fahrsicherheitszentrum in Colmar-Berg teilnehmen.
Das System des Punkteführerscheins gilt für alle Verkehrsteilnehmer, auch für diejenigen, die nicht in Luxemburg ansässig sind. Diese erhalten einen virtuellen Führerschein mit 12 Punkten.
Auf MyGuichet.lu können Sie Ihren aktuellen Punktestand abfragen.
Beispiele für Verstöße
Verlust von 6 Punkten:
Fahren unter Einfluss von Drogen
Verlust von 4 Punkten:
Fahren ohne Versicherung
Fahren ohne gültigen Führerschein
Gebrauch des Mobiltelefons während der Fahrt
Verlust von 2 Punkten:
- Geschwindigkeitsüberschreitung:
- 15 km/h innerorts
- 20 km/h auf der Landstraße
- 25 km/h auf der Autobahn
Missachten der Vorfahrtsregelung oder eines Vorfahrtszeichens (rote Ampel, Stoppschild usw.)
- Fahren in verbotener Fahrtrichtung
Bitte beachten Sie, dass diese Liste nicht vollständig ist. Die gesamte Liste von Verstößen finden Sie auf guichet.public.lu.
Die luxemburgische Straßenverkehrsordnung
Luxemburg hält sich strikt an die europäischen Straßenverkehrsvorschriften und setzt hohe Standards, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Hier einige der wichtigsten Vorschriften, die Sie kennen sollten:
Verkehrsrichtung und Geschwindigkeitsbegrenzungen: Auf den luxemburgischen Straßen gilt Rechtsverkehr. Die Höchstgeschwindigkeit variiert: innerorts gelten 20 km/h, 30 km/h oder 50 km/h (je nach Beschilderung), auf Landstraßen 70 km/h oder 90 km/h und auf Autobahnen bis zu 130 km/h.
Fahrzeugausstattung und Sicherheit: Alle Fahrzeuge müssen zugelassen und mindestens mit einer Haftpflichtversicherung versichert sein. Sowohl auf den Vorder- als auch auf den Rücksitzen besteht Anschnallpflicht. Im Winter ist das Aufziehen von Winterreifen Pflicht, wenn die Wetterverhältnisse es erfordern.
Reißverschlussverfahren: Zur Verbesserung des Verkehrsflusses wird in Luxemburg das Reißverschlussverfahren angewandt. Jeder Fahrer muss einem anderen Fahrzeug, das den Fahrstreifen wechseln möchte, Vorfahrt gewähren, bevor er selbst weiterfährt.
Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung
Die Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung kann verschiedene Sanktionen nach sich ziehen, darunter Geldbußen (zahlbar innerhalb von 45 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids), Punktabzüge vom Führerschein und im Falle von schweren Verstößen sogar strafrechtliche Verfolgung.
Im Falle einer Aussetzung der Fahrerlaubnis muss der betreffende Fahrer außerdem, wie oben erläutert, an einem Lehrgang im Fahrsicherheitszentrum in Colmar-Berg teilnehmen.
Vorsicht: Das Fahrverhalten auf dem Fahrrad kann sich auf den Autoführerschein auswirken! Wenn Sie etwa betrunken auf dem Fahrrad erwischt werden, können Ihnen genau wie bei einer Fahrt mit dem Auto Punkte abgezogen werden. Dies hängt mit der Formulierung in der Straßenverkehrsordnung zusammen, in der allgemein von „Fahrzeugführer“ die Rede ist. Das heißt, es wird nicht zwischen motorisierten und nicht motorisierten Fahrzeugen unterschieden. Kurz gesagt ist es also möglich, auch beim Fahrradfahren den Führerschein zu verlieren.
Kfz-Versicherung in Luxemburg
Sie besitzen nun einen luxemburgischen Führerschein und kennen die gängigen Verhaltensregeln. Sie haben Ihr Auto noch nicht versichert und kennen sich mit den Versicherungen in Luxemburg überhaupt nicht aus? Dann klicken Sie hier, um sich mit dem Bonus-Malus-System vertraut zu machen und mehr über die verschiedenen Versicherungsformeln zu erfahren, die LALUX im Rahmen von easyPROTECT Auto anbietet.
Gut zu wissen
Sie haben Ihr Fahrzeug noch nicht nach Luxemburg überführt und möchten wissen, welche Schritte Sie dazu unternehmen müssen? Lesen Sie dazu unseren Leitfaden.