Tipps,Auto veröffentlicht am 17.02.2025
Führerscheinerwerb in Luxemburg: Ratschläge für Fahranfänger und deren Eltern sowie für Expats
Blog/Führerscheinerwerb in Luxemburg: Ratschläge für Fahranfänger und deren Eltern sowie für Expats

Der Erwerb eines Führerscheins in Luxemburg ist ein wichtiger Schritt in die Unabhängigkeit. Ganz gleich, ob Sie ein junger Erwachsener sind, der seinen ersten Führerschein erwerben möchte, oder ein Elternteil, der sein Kind dabei begleitet, oder aber ein Expat, der legal auf luxemburgischen Straßen unterwegs sein möchte – in diesem ausführlichen Leitfaden erklären wir Ihnen die wichtigsten Schritte, die einzuhaltenden Regeln und wie die Registrierung ausländischer Führerscheine funktioniert.

Der Führerschein in Luxemburg

Der Führerschein in Luxemburg folgt den europäischen Normen und ist in mehrere Klassen unterteilt. Die gängigsten davon sind:

  • Führerscheinklasse B: für Kraftfahrzeuge (bis 3,5 Tonnen, maximal 8 Fahrgäste zusätzlich zum Fahrer)

  • Führerscheinklasse AM: für Kleinkrafträder bis 50 cm³ Hubraum

  • Führerscheinklassen A1, A2 und A: für Motorräder, je nach Leistung

Die meisten Fahranfänger machen zuerst den Führerschein der Klasse B, der es ihnen gestattet, ihr erstes Fahrzeug zu fahren. Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung ist ein Mindestalter von 17,5 Jahren.

Fahranfänger: Wie bekommt man den Führerschein?

  1. Planung des Budgets: Die Kosten für den Führerscheinerwerb belaufen sich auf 1.200 Euro bis 2.000 Euro, Versicherung und Fahrzeugzulassung nicht inbegriffen.

  2. Bestehen der medizinischen Untersuchung: Um sicherzustellen, dass Sie fahrtauglich sind, ist eine ärztliche Untersuchung bei einem zugelassenen Arzt vorgeschrieben. Sie benötigen ein ärztliches Attest, das nicht älter als drei Monate sein darf.

  3. Anmeldung bei einer Fahrschule: Die Wahl der Fahrschule ist von entscheidender Bedeutung, denn diese wird Sie die gesamte Ausbildung hindurch begleiten. Mit unserem Partner Drivelo.lu können Sie ganz einfach die Preise und Leistungen der in Luxemburg zugelassenen Fahrschulen vergleichen, die Bewertungen anderer Fahrschüler einsehen und Ihre Kurse direkt online buchen.

  4. Absolvieren der Theoriestunden und der theoretischen Führerscheinprüfung: Bevor Sie mit den praktischen Fahrstunden beginnen, müssen Sie zunächst die Straßenverkehrsordnung kennen. Für die Kategorien A, A1, A2, AM, B und F muss der Kandidat mindestens 12 Unterrichtsstunden absolvieren. In den Fahrschulen werden dazu Theoriestunden angeboten. Sobald Sie bereit sind, müssen Sie die theoretische Führerscheinprüfung ablegen, die in den Prüfungszentren in Sandweiler, Esch-sur-Alzette und Fridhaff abgenommen wird.

  5. Absolvieren der praktischen Fahrausbildung am Steuer eines Fahrschulautos mit Doppelpedalen: Sobald Sie den theoretischen Teil bestanden haben, müssen Sie mindestens 16 Fahrstunden in Begleitung eines Fahrlehrers absolvieren. Je nach Lerngeschwindigkeit können auch mehr Stunden erforderlich sein. Nehmen Sie sich alle Zeit, die Sie benötigen, um sich gut auf das selbstständige Fahren vorzubereiten.

  6. Absolvieren der praktischen Führerscheinprüfung: Sobald Sie bereit sind, meldet Sie die Fahrschule zur Fahrprüfung an. Wenn Sie diese Prüfung bestehen, wird Ihnen ein Führerschein auf Probe mit einer Gültigkeit von maximal 2 Jahren ausgestellt.

  7. Führerschein auf Probe und Zusatzlehrgang: Nach Erhalt des Führerscheins auf Probe müssen Sie innerhalb der darauffolgenden 24 Monate zusätzlich einen eintägigen Lehrgang im Fahrsicherheitszentrum Colmar-Berg absolvieren. Die Teilnahme an diesem Lehrgang ist Pflicht und kostet etwa 250 Euro. Diese Schulung umfasst mehrere Fahrübungen, in denen mögliche Gefahrensituationen simuliert werden. Sobald auch dieser Schritt geschafft ist, erhalten Sie Ihren endgültigen Führerschein.

Wichtigster Schritt: Abschluss einer Kfz-Versicherung für Ihr eigenes Auto

Bevor Sie sich selbst hinters Steuer setzen, müssen Sie unbedingt eine Kfz-Versicherung abschließen, die zumindest die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung enthält. Ohne diese Versicherung dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen und Sie können Ihr Auto nicht in Luxemburg zulassen. Ein Punkt, den Sie dabei ebenfalls nicht vergessen dürfen, ist die sogenannte Selbstbeteiligung für Fahranfänger, die im Schadensfall zusätzliche Kosten verursachen kann.

Bei LALUX Assurances wird für Fahranfänger, die auf der grünen Karte ihres Fahrzeugs eingetragen sind, keine Selbstbeteiligung für Fahranfänger erhoben, wodurch sich im Falle eines Unfalls unerwartete Kosten vermeiden lassen. Darüber hinaus ist der Abschluss einer Versicherung auf den eigenen Namen durchaus eine strategisch vorteilhafte Entscheidung: Auf diese Weise können Sie unfallfreie Jahre sammeln und so später Rabatte auf Ihre Bonus-Malus-Stufe erhalten, wodurch Sie Ihre Versicherungskosten langfristig senken können.

Mehr erfahren Sie in unserem Artikel Alles Wissenswerte rund um die Kfz-Versicherung in Luxemburg – und vergessen Sie nicht, Ihren LALUX Agenten zu kontaktieren, um gemeinsam mit ihm die für Sie beste Versicherungslösung zu finden.

Eltern: Wie können Sie Ihr Kind bei diesem Schritt begleiten?

Als Elternteil und/oder Fahrbegleiter tragen Sie in entscheidendem Maße dazu bei, dass Ihr Kind den Führerschein besteht. Hier sind einige Empfehlungen für Sie:

  • Helfen Sie bei der Wahl einer seriösen Fahrschule: Erkundigen Sie sich über die Erfolgsquote und lesen Sie die Bewertungen

  • Helfen Sie beim Erlernen der Straßenverkehrsordnung: Regelmäßiges Üben ist wichtig

  • Seien Sie geduldig und freundlich: Fahren lernen kann für Jugendliche stressig sein

  • Erklären Sie die Bedeutung einer guten Kfz-Versicherung: ein angemessener Schutz hilft, unerwartete Kosten zu vermeiden und bei einem Unfall beruhigt zu sein

  • Gehen Sie mit gutem Beispiel voran: Legen Sie verantwortungsvolles und respektvolles Fahrverhalten an den Tag

Und wie wäre es mit begleitetem Fahren?

Wenn Ihr Kind mindestens 17 Jahre alt ist, kann es sich nach bestandener Theorieprüfung für das begleitete Fahren entscheiden. Dies ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, um mehr Fahrerfahrung zu sammeln, bevor es die praktische Prüfung ablegt. Auf diese Weise können Sie Ihr Kind unterstützen und ihm dabei helfen, mehr Fahrroutine zu sammeln, und dabei gleichzeitig das Risiko senken, dass es bei der praktischen Fahrprüfung durchfällt.

 

Folgende Schritte sind beim begleiteten Fahren zu befolgen:

  1. Bestehen der theoretischen Prüfung und Beantragung eines Fahrschülerausweises (certificat d’apprentissage) mit einer Gültigkeit von 3 Jahren bei der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société Nationale de Circulation Automobile – SNCA).

  2. Absolvieren von mindestens 12 praktischen Fahrstunden in einer Fahrschule

  3. Wahl einer Begleitperson, die:

    • ein naher Familienangehöriger des Fahrschülers ist

    • seit mindestens 6 Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzt

    • in den letzten 3 Jahren weder wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung verurteilt wurde noch in diesem Zeitraum ihre Fahrerlaubnis verloren hat

    • unter Anleitung des Fahrlehrers an mindestens 2 praktischen Fahrstunden des Fahrschülers teilgenommen hat
       

  4. Fortsetzen der praktischen Fahrausbildung, indem unter der Aufsicht der Begleitperson, die vorne im Fahrzeug sitzen muss, gefahren wird. Das Fahren ist ausschließlich auf luxemburgischen Straßen gestattet und zwischen 23:00 und 6:00 Uhr verboten. Bei dem verwendeten Fahrzeug muss es sich um ein Fahrzeug der Kategorie B handeln und hinten am Autoheck muss der Buchstabe „L“ auf rotem Hintergrund sichtbar angebracht sein.

  5. Vor Ablegen der praktischen Fahrprüfung müssen noch mindestens 4 zusätzliche Fahrstunden in Begleitung des Fahrlehrers absolviert werden.

 

Unterlagen, die beim begleiteten Fahren mitgeführt werden müssen:

Für den Fall einer behördlichen Kontrolle müssen im Fahrzeug folgende Unterlagen mitgeführt werden:

  • der gültige Fahrschülerausweis

  • der Führerschein der Begleitperson

  • die Fahrzeugpapiere des Fahrzeugs

  • die vom Versicherer ausgestellte besondere Versicherungsbescheinigung, die für die Dauer der Fahrausbildung gültig ist – diese kann ganz einfach über die easyAPP bzw. easyAPP Home angefordert werden

Führerschein für Expats: Was ist zu beachten?

Wenn Sie als Expat bereits Inhaber eines ausländischen Führerscheins sind, müssen Sie prüfen, ob Sie diesen eintragen lassen oder gegen einen luxemburgischen Führerschein umtauschen müssen.

 

Eintragung eines europäischen Führerscheins

  • Wenn Sie Inhaber eines Führerscheins aus einem Land der EU oder des EWR sind, ist dieser auch in Luxemburg gültig.

  • Es wird jedoch empfohlen, ihn bei der SNCA eintragen zu lassen, damit er im Falle eines Verlusts oder Diebstahls leichter erneuert werden kann.

Umtausch eines Führerscheins aus einem Nicht-EU/EWR-Land

  • Wenn Ihr Führerschein in einem Drittstaat ausgestellt wurde, müssen Sie ihn innerhalb eines Jahres nach Ihrem Umzug nach Luxemburg umtauschen lassen.

  • Personen aus bestimmten Herkunftsländern müssen die theoretische und/oder praktische Führerscheinprüfung wiederholen.

Weitere Informationen zu den erforderlichen Schritten finden Sie in unserem Leitfaden für Neuankömmlingen.

Auf in die Unabhängigkeit!

Ganz gleich, ob Sie Fahranfänger, begleitender Elternteil oder Expat sind: Der Erwerb bzw. die Eintragung eines Führerscheins in Luxemburg erfordert eine gewissenhafte Vorbereitung.

Wir wünschen Ihnen gute und sichere Fahrt auf unseren luxemburgischen Straßen!