Sie haben vor, sich ein neues Auto zu kaufen? Herzlichen Glückwunsch! Einer der ersten Schritte, die Sie unternehmen müssen, besteht in der Zulassung Ihres Fahrzeugs. Dies ist nichts Kompliziertes, doch es schadet auch nicht, gut vorbereitet zu sein, damit alle Schritte reibungslos verlaufen. Im Folgenden möchten wir Ihnen die erforderlichen 5 Schritte im Einzelnen erläutern.
Die gelben Nummernschilder warten bereits!
Wenn Sie einen Neu- oder Gebrauchtwagen kaufen, muss die Zulassung so bald wie möglich erfolgen.
Wenn Sie hingegen gerade erst nach Luxemburg gezogen sind und Ihr Fahrzeug noch in Ihrem Herkunftsland zugelassen ist, haben Sie ab dem Tag des Umzugs sechs Monate Zeit für die Zulassung in Luxemburg. In der Zwischenzeit dürfen Sie selbstverständlich hier mit Ihrem Auto fahren. In allen anderen Fällen dagegen dürfen Sie erst dann mit Ihrem Fahrzeug auf den luxemburgischen Straßen fahren, wenn seine Zulassung abgeschlossen ist.
Falls Sie übrigens einen Gebraucht- oder Neuwagen bei einem luxemburgischen Autohändler kaufen, übernimmt dieser in der Regel alle notwendigen Schritte für Sie.
Schritt 1: Beantragung eines Kennzeichens
Für die Zulassung Ihres Fahrzeugs in Luxemburg müssen Sie als erstes ein Kennzeichen für Ihre neuen gelben Nummernschilder beantragen. Ihnen stehen dabei zwei Optionen zur Wahl:
- ein Kennzeichen aus dem laufenden Nummernkreis: Dieses besteht aus 2 Buchstaben und 4 Ziffern und stellt die Standardauswahl dar.
- ein Wunschkennzeichen: Sie können ein individuelles Nummernschild wählen – vorausgesetzt, dass dieses Kennzeichen verfügbar ist.
Wie funktioniert die Beantragung?
Die Beantragung eines Kennzeichens geht einfach und schnell. Hierzu können Sie:
- die Beantragung online über die Website MyGuichet.lu oder die App MyGuichet.lu vornehmen.
- das entsprechende Formular per E-Mail zusenden: Laden Sie das Formular „Antrag auf Erhalt eines Kennzeichens“ (Demande d'attribution d'un numéro d'immatriculation) herunter und senden Sie es ausgefüllt an die E-Mail-Adresse plaques@snca.lu.
Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel 1 bis 2 Werktage.
Wenn Sie sich für ein Kennzeichen aus dem laufenden Nummernkreis entscheiden, ist die Reservierung kostenlos. Für die Personalisierung Ihres Kennzeichens fallen hingegen zusätzliche Kosten an.
Das besondere Extra an Individualität!
Sie hätten gerne ein personalisiertes Nummernschild? Kein Problem. Wie viele andere Luxemburger können auch Sie ein individuelles Kennzeichen wählen, sofern die gewünschte Nummer nicht bereits einem anderen Fahrzeug zugewiesen ist. Dabei stehen Ihnen drei verschiedene Optionen zur Wahl:
- ein Kennzeichen aus 2 Buchstaben und 4 Ziffern,
- ein Kennzeichen aus 5 Ziffern,
- ein Kennzeichen aus 4 Ziffern. Bezüglich letzterer Option sollten Sie allerdings wissen, dass diese extrem begehrt sind und es durchaus mehrere Jahre dauern kann, bis ein 4-stelliges Kennzeichen frei wird.
Um ein personalisiertes Kennzeichen zu reservieren, müssen Sie 200 Euro für eine Steuermarke zahlen.
Schritt 2: Bestellung der gelben Nummernschilder
Erhalt des Kennzeichens:
- Nach der Einreichung Ihres Antrags wird Ihnen das Ihrem Fahrzeug zugeteilte Kennzeichen per Post an Ihre offizielle Adresse mitgeteilt.
- In diesem Schreiben werden Sie außerdem zur Zahlung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 € in Form einer Steuermarke („droit de chancellerie“) aufgefordert.
- Hierbei handelt es sich allerdings um eine digitale Steuermarke; Ihnen wird kein physisches Dokument ausgehändigt. Sie müssen nur den
- Zahlungsnachweis Ihrer Bank über die Entrichtung dieser Gebühr vorlegen.
Herstellung der Nummernschilder:
- Mit dem Ihnen zugeteilten Kennzeichen können Sie bei einem zugelassenen Hersteller Ihre Nummernschilder prägen lassen.
- Je nach Anbieter kann die Prägung zwischen 12 und 48 Stunden in Anspruch nehmen.
- Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei einem Luxemburger Händler gekauft haben, kümmert er sich um die Beschaffung der Nummernschilder. Sie müssen ihm lediglich Ihr Kennzeichen mitteilen.
Schritt 3: Versicherung des Fahrzeugs vor seiner Zulassung
In Luxemburg ist es Pflicht, für Ihr Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Doch Vorsicht: Diese Versicherung deckt nur Personen- und Sachschäden ab, die Dritten zugefügt werden. Ihr eigenes Fahrzeug und Sie selbst sind somit von der Deckung ausgenommen… Damit also auch Sie und Ihr Fahrzeug einen umfassenden Schutz genießen, wenden Sie sich einfach an einen unserer LALUX Agenten. Dieser informiert Sie gerne über unsere verschiedenen Versicherungslösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Was ist die „grüne Karte“?
Wundern Sie sich zunächst einmal nicht über die Bezeichnung „grüne Karte“. Diese stammt nämlich noch aus Zeiten, als Versicherungskarten zwingend auf grünem Papier ausgestellt werden mussten. Seit Januar 2021 kann die internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr in schwarz-weiß ausgestellt werden, ohne dass dies ihre Gültigkeit berührt. Der Begriff „grüne Karte“ ist jedoch im umgangssprachlichen Gebrauch weiterhin sehr geläufig.
Gut zu wissen: So sind Sie richtig versichert
Die Bedeutung der Kasko-Versicherung:
Sicher haben Sie schon einmal von der sogenannten Kasko-Versicherung gehört, in Belgien auch unter der Bezeichnung Omnium und in Frankreich als Tous-risques bekannt. In dieser Formel ist eine Deckung für Schäden an Ihrem Fahrzeug enthalten – auch für solche, die Sie selbst verursacht haben.
Der Abschluss einer Kasko-Versicherung ist in Luxemburg zwar keine Pflicht, wird jedoch dringend empfohlen, insbesondere wenn Sie Ihr Auto umfassend versichert haben möchten. Zudem ist in Luxemburg - anders als in einigen Nachbarländern - die Anwendung von Selbstbeteiligungen bei Sachschäden eher selten. Um also sicher zu sein, dass für Sie im Schadenfall keine zusätzlichen Kosten entstehen, sollten Sie diesen wichtigen Punkt beim Abschluss Ihrer Versicherung gründlich prüfen.
Mit der Versicherungsformel Performance von easyPROTECT Auto von LALUX Assurances erhalten Sie eine vollumfassende Kfz-Versicherung, bei der zudem auch Ihre Bonus-Malus-Stufe geschützt ist: Mit dieser Formel kommt es im Falle von Sachschäden an Ihrem eigenen Fahrzeug nicht zu einem Anstieg Ihrer Versicherungsprämie.
Schutz des Fahrers inklusive:
Wussten Sie, dass die einzige Person, die im Rahmen der eigenen Kfz-Haftpflicht nie geschützt ist, der Fahrer selbst ist? An dieser Stelle kommt der Fahrerschutz ins Spiel. Dieser Versicherungsschutz ist eine wichtige Ergänzung für jeden Autofahrer, denn er deckt alle vom Fahrer erlittenen Verletzungen ab, einschließlich Behandlungs- und Pflegekosten sowie Einkommensverluste wegen Arbeitsunfähigkeit, und greift sogar bei Erwerbsminderung oder im Todesfall.
Denken Sie daran, diese Deckung in Ihren Vertrag aufzunehmen, damit im Falle eines Unfalls auch Sie selbst umfassend geschützt sind.
Schritt 4: Vorbereitung der Zulassungsunterlagen für die SNCA
Sobald Sie Ihr Kennzeichen und Ihre Versicherungskarte (grüne Karte) haben, können Sie die Unterlagen für die Zulassung Ihres Fahrzeugs bei der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société Nationale de Circulation Automobile – SNCA) zusammenstellen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- ein gültiges Ausweisdokument
- das von Ihnen ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Demande en obtention d’un certificat d’immatriculation“ (Antrag auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung)
- der Zahlungsnachweis über die Entrichtung der Gebühr für die Steuermarke
- das Original der Rechnung bzw. das Original des Kaufvertrags
- die gültige Versicherungskarte (grüne Karte)
- die europäische Konformitätsbescheinigung, die vom Hersteller zum Zeitpunkt der Erstzulassung ausgestellt wird (erforderlich, wenn die Erstzulassung nach dem 1. Februar 2016 erfolgt ist)
- ein Foto des Typenschildes, dessen Position an Ihrem Auto in der europäischen Konformitätsbescheinigung angegeben ist
Sonderfälle:
- Erstzulassung in Luxemburg (Importfahrzeug):
- die Vignette „705“, die Sie bei der Einfuhr des Fahrzeugs vom Zoll erhalten
- die ausländische Zulassungsbescheinigung, die auf den Namen der Person ausgestellt sein muss, welche die Zulassung des Fahrzeugs in Luxemburg beabsichtigt
- Kauf eines Gebrauchtwagens:
- Prüfbescheinigung über die technische Überwachung (Hauptuntersuchung), welche von einer in Luxemburg zugelassenen Prüfstelle ausgestellt sein muss.
- Wenn das Fahrzeug im Ausland gekauft wurde, müssen Sie die Gültigkeit der technischen Überwachung bei einer luxemburgischen Prüfstelle überprüfen lassen. Bescheinigungen aus Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz können akzeptiert werden, wenn sie hinsichtlich ihrer Gültigkeit den luxemburgischen Rechtsvorschriften entsprechen.
- Zulassungsbescheinigung, d.h. Teil 1 und 2 („graue Karte“ und gelbes Duplikat) oder Empfangsbestätigung der Außerbetriebsetzung des Vorbesitzers
Einreichung der Unterlagen:
Die vollständigen Unterlagen sind entweder per Post zu versenden oder können am Empfang der SNCA abgegeben werden. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, vorher online über die Website der SNCA einen Termin zu vereinbaren.
Schritt 5: Genießen Sie Ihr frisch zugelassenes Auto! Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt!
Sobald Sie Ihre Unterlagen vollständig eingereicht haben und alle Überprüfungen abgeschlossen sind, stellt Ihnen die SNCA Ihre Zulassungsbescheinigung aus. Mit diesem offiziellen Dokument dürfen Sie Ihr Auto legal auf luxemburgischen Straßen fahren. Außerdem erhalten Sie Ihre graue Karte, die alle wichtigen Informationen zu Ihrem Fahrzeug enthält, wie z. B. Kennzeichen, Marke, Modell und andere technische Daten.